Lebensversicherung: Neues Urteil zur Kürzung von Überschussbeteiligungen
Lebensversicherer dürfen Überschussbeteiligungen kürzen, falls ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet ist. Erneut wurde die Klage vom Bund der Versicherten abgewiesen. Echte Alternativen zur Lebensversicherung bieten nur noch Immobilien, die Börse oder das Casino. Niedrige Zinsen an den Kapitalmärkten begrenzen die Möglichkeiten für Sparer und Anleger. Angeschlagene Versicherer dürfen Überschussbeteiligung kürzen Eine geringere Auszahlung ihrer Lebensversicherung (Lebensversicherung Test) … Weiterlesen