Unterstützung für Auszubildende: wenn die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben reicht

Schule vorbei und schon naht der Wunsch nach einem unabhängigen Leben mit eigenem Verdienst und den eigenen vier Wänden. Auszubildende, die sich zu Beginn der Berufsausbildung vom Elternhaus abnabeln, kommen bestenfalls ohne ihre finanzielle Unterstützung zurecht. Wiederum andere geraten mit dem Auszug in die Bredouille plötzlich nicht mehr über die Runden zu kommen. Umso wichtiger ist es, dass sie sich einen Überblick über zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten verschaffen.

Unterschiedlich hohe Ausbildungsvergütungen prägen den Arbeitsalltag

Die Vergütung für Ausbildungen in verschiedenen Berufen war noch nie so unterschiedlich wie jetzt. Während ein Maurerlehrling in Westdeutschland rund 1.400 Euro Ausbildungsvergütung im dritten Lehrjahr erhält, muss sich eine Auszubildende des Friseurgewerbes mit gerade mal 596 Euro zufriedengeben. Dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zufolge, hat die Unterscheidung zwischen West und Ost noch immer großen Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung. Kann ein angehender Einzelhändler in den alten Bundesländern mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 733 Euro rechnen, erhält derselbe Auszubildende in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise nur 653 Euro.

Mehrere Faktoren nehmen Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung

Ebenso schlägt sich die Höhe der Ausbildungsvergütung ebenso in den geschlechtsspezifischen Berufen nieder. Aufgrund dieser Tatsache, kann ein Gleisbauer im dritten Lehrjahr auf eine monatliche Vergütung von 1.263 Euro vertrauen, während eine Medizinische Fachangestellte lediglich 790 Euro im Monat bekommt. Als dritten Aspekt für einen solchen Lohnunterschied nennt das Bundesinstitut für Berufsbildung die unterschiedlichen Branchen. Demzufolge sei das Lohnniveau im Handwerk noch immer niedriger als in der Industrie oder im Handel. Dabei führen Experten die unterschiedlich hohen Vergütung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verschiedenen Branchen zurück.

Gesetzgeber schreibt keine grundsätzliche Höhe der Ausbildungsvergütung vor

Im Allgemeinen schreibt der Gesetzgeber keine bestimmte Höhe im Rahmen der Ausbildungsvergütung vor. Er setzt lediglich an, dass sie angemessen ausfallen sollte. Im Gegensatz dazu vertritt der Zentralverband des Handwerks eine andere Meinung. In dem Zusammenhang sieht er die Auszahlung einer Ausbildungsvergütung als einzigartige Gegenleistung an. Schließlich erhielte man für die schulische Ausbildung oder das Hochschulstudium auch keinerlei Vergütung. Ferner leisten die Auszubildenden in den drei Ausbildungsjahren auch keinen nachweislichen Beitrag zur Umsatzsteigerung des Unternehmens.

Möglichkeiten, um die Ausbildungsvergütung aufzubessern

Damit sich Auszubildende trotz niedriger Ausbildungsvergütung nicht von ihrem unabhängigen Leben verabschieden müssen, können sie unterschiedliche Geldquellen ansteuern:

Annahme eines Nebenjobs

Mit dem Bestreben sich etwas dazuverdienen zu wollen, ist nichts nahe liegender als die Annahme eines Nebenjobs. Häufig bieten gerade Betrieb des Baugewerbes ihren Auszubildenden an, gegen Entgelt auch am Wochenende auf der Baustelle tätig zu werden. Jedoch ist diese Art der Anstellung mit einigen Hürden behaftet. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren schreibt das Jugendschutzgesetz einen maximalen Beschäftigungszeitraum von fünf Tagen pro Woche vor, sodass ihnen die Samstagsarbeit untersagt wird.

Hingegen können über 18-Jährige diese Initiative ergreifen. Sofern der Nebenjob nicht im Ausbildungsbetrieb ausgeübt wird, sollten Auszubildende rechtzeitig Bescheid geben. Im Zuge der Auswahl ist es Auszubildenden untersagt einen Betrieb auszuwählen, der seinem Ausbildungsbetrieb Konkurrenz macht.

Kindergeld

Auszubildenden die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entsteht ein Anspruch auf Kindergeld. Dabei richtet sich die Höhe nach der Anzahl der Kinder. Während auf das erste und zweite Kind Gelder in Höhe von 184 Euro entfallen, bekommen Drittgeborene 194 Euro und das vierte Kind sogar 219 Euro monatlich. Für den Fall, dass Auszubildende nicht mehr zu Hause leben und das Kindergeld auch nicht an sie weitergegeben wird, können sie eine Direktauszahlung vereinbaren. Hierfür müssen sie lediglich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag stellen. Dafür muss in der Regel der Nachweis erbracht werden, dass das Kind im Haushalt lebt. Bei über 18-Jährigen verlangen sie meist die Vorlage einer Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulbescheinigung.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sollte frühzeitig beantragt werden

Sofern ein Umzug für die Durchführung der Berufsausbildung unabdingbar erscheint, haben zukünftige Auszubildende Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Dabei bilden das Einkommen der Eltern und der Gesamtbedarf der betrieblichen Ausbildung die Grundlage für ihre Berechnung. Hierbei beläuft sich der Höchstbetrag auf monatlich 584 Euro. Anders als beim Bafög muss diese Geldleistung nicht zurückgezahlt werden. Hierbei ist es wichtig, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt wird. Denn die Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe werden nicht rückwirkend ausgezahlt. Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe geht der Bundesagentur für Arbeit zu, die gewöhnlich um Vorlage folgender Dokumente bittet:

  • Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Nachweise über das Einkommen der Eltern
  • Bei Heirat: Nachweise über das Einkommen des Ehegatten

Wohngeld wird nicht immer gezahlt

Ferner bietet sich Auszubildenden der Antrag auf Wohngeld, für den Fall, dass Ausbildungsvergütung und Berufsausbildungsbeihilfe nicht zum Leben ausreichen. In der Praxis wird einem solchen Antrag nur selten stattgegeben. Somit haben lediglich jene Azubis Anspruch auf Wohngeld, die außer sich selbst noch weitere Personen wie Kinder versorgen müssen. Für die Berechnung der Wohngeldhöhe wird das jährliche Einkommen aller Haushaltsmitglieder zugrunde gelegt.

Hierzu zählen sämtliche Einnahmen, wie zum Beispiel Löhne, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das Wohngeld wird in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten ausgezahlt. Stellt sich heraus, dass die Wohnsituation auch nach Ablauf von zwölf Monaten unverändert bleibt, kann der Anspruch auf 18 Monate aufgestockt werden.

Bafög

Während Auszubildenden der betrieblichen Ausbildungsform der Anspruch verwehrt wird, können Auszubildende an Berufsfachschulen, diese Finanzmöglichkeit durchaus beziehen. Diese Art der Förderung gibt es für die verschiedensten Ausbildungsbereiche, ob nun kaufmännische, handwerkliche, künstlerische, hauswirtschaftliche oder doch sozialpflegerische Berufe. Genauso wie die Berufsausbildungsbeihilfe müssen Auszubildende den Bezug nicht zurückzahlen.

Bildungskredit für alle Auszubildenden ab 18 Jahren

Reißen alle Stricke, können sich Auszubildende auch um die Aufnahme eines Bildungskredits (Kredite im Test) bei dem Bildungsministerium bemühen. Diese Option wird lediglich über 18-jährigen Auszubildenden zuteil. Dabei beläuft sich der Kreditrahmen auf insgesamt 7.200 Euro, die nach der Berufsausbildung zu niedrigen Zinssätzen zurückgezahlt werden müssen. In dem Zusammenhang muss der Ausgelernte einen monatlichen Ratenbetrag von 120 Euro stemmen.

Ausbildungsvergütung nachverhandeln

Zu guter Letzt kann der Auszubildende die Nachverhandlung der Ausbildungsvergütung in Angriff nehmen. Zeigt sich der Arbeitgeber äußerst zufrieden und die Ausbildung dauert bereits eine Weile an, stünde einer möglichen Erhöhung der Ausbildungsvergütung nichts im Wege.

Ausbildungsbetrieb erstattet Fahrtkosten

Auszubildende, die während ihrer Ausbildung sehr viel unterwegs sind und an Orten eingesetzt werden, die so nicht im Vertrag vereinbart wurden, können sich die entstandenen Fahrtkosten vom Ausbildungsbetrieb zurückholen. Dennoch kann es sich empfehlen, den Ausbilder nach einem Fahrtgeldzuschuss zu fragen. In einigen Bundesländern erhalten Auszubildende Fahrtkosten für den Schulweg vom Staat erstattet.

Spartipps für Auszubildende

Auch wenn sämtliche Möglichkeiten zur Aufbesserung der Ausdbildungsvergütung in Angriff genommen wurden, ist es sinnvoll noch einige Tipps zu beherzigen:

  • Abschluss eines kostenlosen Girokontos (Girokonto im Test)
  • Spezialtarife für Handy- und Internet (Handyanbieter im Test)
  • Verbilligter Eintritt durch Vorlage des Schülerausweises
  • Günstigere Tickets bei öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Spezielle Tarife in der KFZ-Versicherung (KFZ-Versicherung im Test), sofern Eltern dort versichert sind
  • Rabatte bei Zeitschriften- oder Zeitungsabos
  • Vermögenswirksame Leistungen

Fazit

Wer zu Beginn seiner Ausbildung feststellt, dass die Ausbildungsvergütung zum Leben nicht ausreicht, muss nicht zurück ins Elternhaus ziehen. Hierbei sorgen finanzielle Hilfen wie Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder der Bildungskredit für die Erfüllung eines unabhängigen Lebens. Wichtig ist nur, dass die jeweiligen Unterstützungen rechtzeitig beantragt werden.
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