Das Girokonto wird zur Kostenfalle – was tun?

Aufgrund der extrem niedrigen Zinsen und dem stetig steigenden Druck haben auch Kunden von Deutschlands größter Privatkundenbank das Nachsehen. Ab dem 1. November 2016 erhebt nun auch die Postbank Kontoführungsgebühren für ihre Girokonten. Umso mehr stellt sich Betroffenen nun die Frage, ob sie sich wehren oder doch einen Anbieterwechsel vornehmen sollen.
Niedrigzinsen fordern ihren Tribut
Das Motiv ihrer plötzlichen Gebührenerhebung begründet die Postbank mit den seit Jahren herrschenden Niedrigzinsen. Sparkassen und andere Privatkundenbanken haben mit ähnlichen Ausmaßen zu kämpfen. Dahingehend können sie mit anderen Geschäftsbereichen kaum noch Erlöse erzielen, sodass sie sich der Einführung entsprechender Kontoführungsgebühren angenommen haben.
Postbank führt Kontoführungsgebühren

Bankkunden, die einen monatlichen Gehaltseingang von unter 3.000 Euro verzeichnen, werden in Zukunft zur Kasse gebeten. Somit zahlen Anhänger des “Giro plus Konto” künftig eine monatliche Gebühr von 3,90 Euro. Weitaus günstiger gestaltet sich die Kontoführung, wenn auf einen umfassenden Service vor Ort verzichtet wird. In dem Fall zahlen Interessierte des Online-Kontos “Konto Giro direkt” ein monatliches Entgelt von 1,90 Euro. Besser gestellt mit dieser Regelung sind Bankkunden, die einen monatlichen Gehaltseingang von unter 1.000 Euro registrieren. Sie mussten bisher eine monatliche Gebühr von 5,90 Euro entrichten. Mit dem Bewegen der Gebührenschraube zahlen sie eine monatliche Gebühr von 3,90 Euro. Deutlich mehr Vorteile genießen Bankkunden ab einem Gehaltseingang von mindestens 3.000 Euro. Während sie für ihr Girokonto “Komfort-Konto Postbank Giro extra plus” bislang 9,90 Euro pro Monat zahlten, werden ihnen diese Gebühren ab dem 1. November erlassen.

Im Detail liegt der Schlüssel zur Lösung des Problems

Von nun an die erhobene Kontoführungsgebühr zahlen, dafür lassen sich nur die wenigsten begeistern. Vielmehr plädieren Kunden der Postbank für einen Gegenangriff. Dieser lässt sich auch erfolgreich umsetzen, wenn ihre Vertragsunterlagen den Textbaustein “Aktionsangebot”enthalten. Wurde dieser Textbaustein zum Vertragsgegenstand gemacht, zahlen Kunden für die beleglose Kontoführung dauerhaft keine Grundgebühren. Nach Ansicht der Verbraucherschutzzentrale hat eine solche Vereinbarung immer Vorrang, sodass etwaige Preiserhöhungen ihre Rechtswirksamkeit verlieren. Jedoch sichert eine derartige Regelung nicht zu 100 Prozent ab. So kann immer noch der Fall eintreten, dass dem Bankkunden das Girokonto (Girokonto im Test) gekündigt wird. Kunden, die in Kooperation mit dem Kaffeeröster Tchibo ein Girokonto eröffnet haben, bleiben ebenso von der Gebührenpflicht verschont. Hierfür müssen sie den Preisen formlos mit dem Stichwort “Tchibo” widersprechen.
Kostenloses Girokonto gibt es nur für bestimmte Personen
Ein kostenloses Girokonto bei der Postbank erhalten lediglich junge Leute bis 22 Jahren und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Geldeingang von mindestens 3.000 Euro. Alle anderen zahlen ab November monatliche Gebühren zwischen 1,90 und 9,90 Euro. Genauso von der Gebührenpflicht betroffen sind auch mehrere Kreditkarten (Kreditkarten im Test) . Ihre Gebühren erhöhen sich im Durchschnitt um 32 Prozent, sodass in Zukunft ein jährlicher Beitragssatz von 29 Euro fällig wird.

Kündigung als letzten Ausweg
Personen, die von den Kontoführungsgebühren betroffen sind, können auch die Kündigung ihres jetzigen Girokontos veranlassen und sich nach einer anderen Bank umsehen. Jedoch gehen Experten davon aus, dass auch andere Banken die Einführung entsprechender Kontoführungsgebühren vornehmen werden. Hierbei können Online-Konten die Lösung des Problems sein. Im Unterschied zu den klassischen Girokonten fallen die jeweiligen Gebühren deutlich geringer aus. Wobei sich diese Art der Kontoführung lediglich für jene Personen eignet, die sich zutrauen ihre Geldgeschäfte über das Internet abzuwickeln.
Leitfaden zum Wechsel eines Girokontos
Wer mit dem Gedanken spielt, seine Bank wechseln zu wollen, dem ist folgender Leitfaden zu empfehlen:
1. Vergleich mehrer Angebote

Begibt man sich auf die Suche nach einem neuen Girokonto, sollten im ersten Schritt stets unterschiedliche Kontenangebote unter die Lupe genommen werden. Hierbei kann es auch hilfreich sein, bei der jetzigen Bank nach einem passenderen Angebot zu fragen.
2. Antrag auf Kontoeröffnung
Damit der Kontoeröffnung nichts im Wege steht, verlangen Bankangestellte die Vorlage einer Gehaltsbescheinigung. Wer ein Girokonto bei einer Direktbank eröffnet, durchlebt gewöhnlich ein anderes Prozedere. In dem Zusammenhang müssen sich Antragssteller über das Postident-Verfahren identifizieren lassen. Dies geschieht in der Postfiliale mit der Vorlage des Reisespasses bzw. Personalausweises und den jeweiligen Eröffnungsunterlagen.

3. Bitte um Unterstützung beim Kontowechsel
Grundsätzlich werden alle Mitgliedsinstitute des Spitzenverbands deutscher Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, Bankkunden im Zuge des Kontowechsels zu unterstützen. Diese Regelung betrifft sowohl die neue Bank, als auch das gegenwärtige Kreditinstitut. Somit fungiert der neue Bankberater als Hauptansprechpartner für sämtliche Fragen rund um den Kontowechsel. Demgegenüber sollte das vorherige Kreditinstitut alle wichtigen Informationen zu bestehenden Daueraufträgen offen legen und dem Wunsch zur Schließung des alten Girokontos nachkommen.
4. Änderung der Daueraufträge
Ist das neue Girokonto einsatzbereit, sollten jegliche Daueraufträge auf dem alten Konto gelöscht und auf das neue Girokonto übertragen werden.
5. Wichtige Anlaufstellen über neue Bankverbindung informieren
Unternehmen, die regelmäßige Einzahlungen auf das Girokonto tätigen bzw. Abbuchungen per Lastschrift veranlassen, müssen die neue Bankverbindung erhalten. Zu den wichtigsten Zahlungspartner gehören beispielsweise:

Arbeitgeber
Vermieter
Versorgungsunternehmen wie Strom (Stromanbieter im Test), Gas und Wasser
Versicherungen wie Haftpflichtversicherung (Haftpflichtversicherung im Test), Berufsunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung im Test), Lebensversicherung (Lebensversicherung im Test)
Telekommunikationsunternehmen wie Festnetz, Mobilfunk, Internet (DSL Anbieter im Test), Kabelfernsehen
Kreditinstitute, Bausparkassen (Bausparkassen im Test)
Finanzamt

6.  Schließung des vorherigen Girokontos nach Übergangszeit
Für einen Zeitraum von drei Monaten ist es sinnvoll, beide Girokonten parallel laufen zu lassen und das alte Konto mit einem kleinen Guthaben zu versorgen. Dieses dient zur Absicherung gegen eventuelle Abbuchungen. Nach Verstreichen der Übergangszeit kann das alte Bankkonto schriftliche gekündigt werden. Das darauf liegende Restguthaben muss das Kreditinstitut auf das neue Bankkonto überweisen.

Checkliste zur Auswahl eines Girokontos
Um eventuellen Diskrepanzen im Zuge der Kontoeröffnung aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll folgende Kriterien zu beachten:

Kosten der Kontoführung (monatliche Grundgebühr, Kosten je Buchung, Kosten für Daueraufträge)
Art der Bezahlkarten und Preis (Kundenkarte, Girokarte/EC-Karte, Kreditkarte, Ersatzkarte)
Kontobedingungen (Untergrenze für monatlichen Zahlungseingang, Eingang von Gehalt/Rente erforderlich)
Ausbau des Geldautomatennetz (Automatennetzwerk, kostenlose Abhebemöglichkeiten)
Höhe der Zinsen (Zinsen für Dispositionskredite, geduldete Überziehungen)
Höhe der Guthabenzinsen
Möglichkeiten der Kontoführung (Filiale, Internet, Telefon)
Verfahren zur Sicherung von Online-Transaktionen (TAN-Verfahren, HBCI-Verfahren)

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Fazit
Gleichwohl wie ärgerlich die Einführung von Kontoführungsgebühren für den Einzelnen sein mag, kann man sich derer mit der Suche nach einem neuen Girokonto entledigen. In dem Zusammenhang kann es sinnvoll sein, die jetzige Bank nach einem besseren Kontoangebot zu fragen, bevor zahlreiche Vergleichsangebote unter die Lupe genommen werden
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