Berufshaftpflicht: Hebammen auch 2017 weiter unter Druck

Meistens sind es Frauen, die werdende Eltern vor und während der Geburt ihres Kindes unterstützen. Den Hebammen machen seit länger Zeit schon auch die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung zu schaffen.
Steigender Druck für Geburtshelfer in ganz Deutschland
Von gleich drei Seiten nimmt die Belastung für den Berufsstand der Geburtshelfer zu. Die Zahl der Kliniken mit eigenen Hebammenstationen geht jährlich zurück. Die Versorgung wird dadurch ausgedünnt. Neben dem Abbau von Arbeitsplätzen verschlechtert sich auch die Bezahlung. Die Vergütungen für festangestellte und freiberufliche Hebammen halten nicht Schritt mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Den Betroffenen bleibt somit weniger Geld für notwendige Ausgaben übrig. Zu den unvermeidbaren Kostenpunkten zählt die Berufshaftpflicht für Hebammen (Berufshaftpflichtversicherung Test).
Die Beiträge zur beruflichen Haftpflichtversicherung für diese Berufsgruppe sind in den vergangenen Jahren immer wieder angehoben worden. Mittlerweile liegen die Kosten bei 6.843 Euro im Jahr (Quelle).
Verhandlungen zwischen GKV und Deutschen Hebammenverband ergebnislos
Die lang anhaltenden Verhandlungen um Verbesserungen für die Situation von Hebammen in Deutschland sind bislang ohne Ergebnis geblieben. Für Mai 2017 wird dazu die Entscheidung der Schiedsstelle erwartet. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Hebammenverband (DHV) konnten sich nicht auf eine gemeinsame Position verständigen, weswegen nun ein Kompromiss gefunden werden soll.
Der GKV-Spitzenverband vertritt die Position, dass die von ihm vorgeschlagenen Veränderungen zu einer Steigerung der Hebammen-Honorare führen werden. Die Rede ist von einer Erhöhung das Stundenlohns um rund 21,18 Euro (tagsüber) für Geburten. Von 271,94 Euro für eine achtstündige Geburtenbegleitung würde das Honorar auf 331,00 Euro für eine sechsstündige Geburt angehoben. Bei der exklusiven Betreuung durch eine Beleghebamme soll das Honorar um 93,26 auf 367,20 Euro am Tag steigen. Zudem sollen freiberufliche Hebammen in Zukunft maximal zwei Frauen parallel betreuen. (Meldung des GKV-Spitzenverbands vom 10.03.2017)
Widerspruch? Hebammenverband befürchtet Verschlechterungen
Dem gegenüber sieht der Deutsche Hebammenverband die Situation konträr zu den Aussagen des GKV-Spitzenverbands. Es entsteht ein augenscheinlicher Widerspruch. Die Kassen sprechen von Verbesserungen, die Hebammen dagegen von Verschlechterungen (Krankenkassen wollen Hebammen-Belegsystem in Kliniken abschaffen). Und beides auf der Grundlage der vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Vorschläge.
So heißt es in einer Stellungnahme von Präsidiumsmitglied Katharina Jeschke, die zugleich auch Verhandlungsführerin für den DHV ist: „Der Hebammenverband lehnt die geplanten Regelungen ab, da sie weitreichende negative Folgen auf die geburtshilfliche Versorgung haben werden: Sie schaffen das System der freiberuflichen Beleghebammen in der heute bestehenden Form ab, ohne dass eine tragfähige Alternative vorliegt.“ (Frauen haben Anspruch auf intensive Betreuung und eine flächendeckende Versorgung)
Nun kann man beim DHV nachfragen und darum bitten, dass einem dieser Widerspruch erklärt wird. Daraufhin kann man lernen, dass womögliche Behauptungen von steigenden Einnahmen für Hebammen so nicht stimmen können. Es gehe schließlich um mehr als nur die eigentliche Begleitung der Geburten. Hebammen würden darüber hinaus eine Vielzahl an Hilfen leisten. Dürften sie in Zukunft maximal nur zwei Leistungen parallel abrechnen, sinke der Verdienst erheblich. Eine auf durchschnittlich 2,3 Prozent gedeckelte Steigerung der Vergütung bedeute, dass Erhöhungen einer Leistungsart automatisch Kürzungen für eine andere zur Folge hätten.

Der Sicherstellungzuschlag
Erfüllt eine Hebamme gewisse Voraussetzungen, kann sie für vier Ausgleichszeiträume im Jahr einen Antrag auf Ausgleichszahlung stellen. Die Chance dafür besteht zweimal jährlich. Auf diesem Weg will der Gesetzgeber die Belastung durch die Kosten einer Berufshaftpflicht für Hebammen reduzieren.
Um einen solchen Antrag stellen zu können, muss die Hebamme im entsprechenden Zeitraum Leistungen der Geburtshilfe erbracht und abgerechnet haben.
Eine genaue Erläuterung mit Hinweisen auf die rechtlichen Bestimmungen und mit einigen Rechenbeispielen hält der GKV-Spitzenverband hier bereit.

Reicht der Sicherstellungzuschlag für die Berufshaftpflicht von Hebammen?
Freiberufliche Hebammen können die steigenden Beiträge zur Berufshaftpflicht ausgleichen. Dazu gibt es den Sicherstellungszuschlag. Seit 2010 besteht diese Möglichkeit. Dennoch reißt die Kette an Klagen über zu große finanzielle Belastungen bis heute nicht ab. Folgt man den Darstellungen der Hebammen und ihren Interessensvertretern, dann reicht die Ausgleichszahlung keineswegs aus. Die Anhebung durch die Versicherer scheint die dynamische Anpassung zu übersteigen. Seit Juli 2015 wird jährlich der Ausgleichsbetrag angehoben.
Der Blick auf die Entwicklung der Hebammengehälter zeigt, dass sie zuletzt im September 2015 um 5 Prozent angehoben worden sind. Davor wurde zuletzt im Januar 2013 die Vergütung um 13 Prozent erhöht. Die Prozentzahlen wirken übermäßig hoch, wenn man sie direkt mit Lohnsteigerungen in der Industrie oder in anderen Dienstleistungssektoren betrachtet. Jedoch ist immer darauf zu achten, für welchen Zeitraum eine Anhebung gelten soll. So mag eine Anhebung um 13 oder gar 5 Prozent enorm wirken, aber sie deckt viel mehr als nur den Zeitraum eines Jahres ab. Dagegen steigen die Kosten einer Berufshaftpflicht, die freiberufliche Hebammen selbst tragen müssen, jährlich.
Das könnte Sie auch interessieren:

Gesetzliche Krankenversicherung Test
18. Juli 2014
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Versicherungsform deren Abschluss grundlegend jedem Bundesbürger auferlegt wird.  Eben diese…

Berufsunfähigkeitsversicherung Test
13. Dezember 2012
Überall lauern Gefahren, auch bei der Arbeit. Umso wichtiger ist es, seine Arbeitskraft mit dem…

Riester-Rente Test
12. Dezember 2012
Viel Kritik hat die staatlich geförderte Riester-Rente hinnehmen müssen. Und doch ist sie nicht nur…

Kosten für Hebammen wirken existenzbedrohend
Dass freiberuflich tätige Hebammen berufshaftpflichtversichert sein müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Zwang zur Versicherung bedeutet auch einen Zwang, entsprechende Beiträge jedes Jahr zahlen zu müssen. Einen Ausweg bietet höchstens der Vergleich verschiedener Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen. Allerdings ist die Zahl der Anbieter insgesamt überschaubar.
Hinzu kommt der Umstand, dass immer mehr Arbeitsplätze für Hebammen verloren gehen. Die Zahl der Entbindungsstationen geht stark zurück. Mittlerweile verfügt statistisch nur noch eine von drei Kliniken über eine entsprechende Abteilung. Mitunter ist zu lesen, dass solche Stationen nur mit 1.000 Geburten oder mehr wirtschaftlich betrieben werden können.

Teufelskreis: Weniger Abteilungen, weniger Fachkräfte für Abteilungen
Es scheint eine nicht aufzuhaltende Entwicklung zu sein, die sich in Deutschland abspielt. Einerseits schließen Kliniken ihre Entbindungsstationen und Abteilungen für Geburtenhilfe, weil sie nach eigenen Angaben keine Fachkräfte mehr finden können. Andererseits aber beklagen sich eben jene Fachkräfte, die Hebammen, über verschwindende Arbeitsplätze und miserable Arbeitsbedingungen. Ein Teufelskreis, wie es scheint.
Oder ein Wettlauf nach unten (engl.: race to the bottom). Die Vermutung liegt nahe, dass eine der Ursachen in der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung von mehr und mehr Kliniken zu finden ist. Für teure Fachkräfte ist kein Geld da bzw. will man kein Geld ausgeben. Und für zu geringe Bezahlung und bei ständiger Überlastung sind immer weniger Hebammen bereit, in einer Klinik zu arbeiten.

Beleghebammen: Weniger Kosten für Klinikbetriebe
Ein Klinikbetrieb kann sich die hohen Kosten für die Pflichtversicherung seiner angestellten Hebammen sparen, wenn stattdessen auf freiberufliche Beleghebammen zurückgegriffen wird.

Wirtschaftsunternehmung Klinik
Und tatsächlich führt die Privatisierung von Kliniken, also Einrichtungen der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, zur Ökonomisierung der gesamten Organisation. Als wirtschaftliches Unternehmen, häufig genug in der Form einer Aktiengesellschaft, ist auch eine Klinik der Erwirtschaftung von Überschüssen verpflichtet. Befürworter versprechen sind eine schlankere Verwaltung und effizientere Leistungserbringung. Gegner sehen die Qualität der Arbeit am und mit dem Menschen resp. Patienten zum Wohle der Eigentümer gefährdet.
Will man philosophisch werden, kann man bis zu Aristoteles zurückgehen. Der im 4. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wirkende Denker kritisierte die Tendenz, aus jeder Sache einen Geldgewinn holen zu wollen, scharf. Medizin sei zum Heilen da und nicht zum Geldverdienen (Stichwort: Krematistik). Heute wurden die Weichen von der Politik dafür gestellt, dass auch Kliniken wie ein Wirtschaftsbetrieb geführt und strukturiert werden können. Wie immer man sich dazu verhält: Die Konsequenzen sind eine Ökonomisierung des Klinikbetriebs. Das bekommen somit nicht nur die Patienten und die Ärzte zu spüren, sondern auch die Hebammen.
The post Berufshaftpflicht: Hebammen auch 2017 weiter unter Druck appeared first on Testsieger Berichte.
Source: Testsieger Berichte

Schreibe einen Kommentar